Beat nimmt Anfragen von direkt Betroffenen, Angehörigen, Kliniken, behandelnden Psychiatern, Sozialdiensten etc. gerne entgegen. Voraussetzung ist das Einverständnis der zu pflegenden Person zu einer Zusammenarbeit. Beim ersten Termin wird eine Bedarfsabklärung durchgeführt. Anschliessend werden die entsprechenden Leistungen ärztlich verordnet.
Die Termine finden in erster Linie aufsuchend, also bei Betroffenen zu Hause oder an einem anderen geeigneten Treffpunkt in deren persönlichem Umfeld statt. Inhaltlich bewegt sich die ausgeführte Pflege in allen Fällen innerhalb der hier definierten pflegerischen Leistungen.